K.-H. Ries

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Auf Wunsch erstelle ich für Sie Gutachten und Beratungen in der gesamten Bundesrepublik  zu folgenden Themen: :

 

Tischerarbeiten aller Art

o                                Möbel  

o                                Ladenbau 

o                                Trockenbau 

o                                Zimmertüren

o                                Innenausbau

o                                Einbauküchen

o                                Treppen aus Holz 

o                                Unterböden aus Spanplatte

o                                Wand- und Deckenbekleidungen

o                                Fußböden aus Parkett und Laminat

o                                Haustüren aus Holz und Kunststoff  und Aluminium

o                                Fenster aus Holz, Holz-Aluminium, Aluminium und Kunststoff

o                                Wintergartenkonstruktionen

 

Luftdichtigkeitsmessung "blower door"

Bauabnahmen nach VOB §12

Erstellung von Schiedsgutachten

Selbstständiges Beweisverfahren

Beurteilung von Versicherungsschäden

Privatgutachten

Preise meiner Sachverständigentätigkeit

Referenzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauabnahmen nach VOB §12

§12 Abs. 4.Satz 1
Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. ...

 §12 Abs. 4.Satz 2
Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.

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Erstellung von Schiedsgutachten

Um die Gerichte zu entlasten und eine Einigung zweier Parteien über ein streit befangenes Objekt ohne Beschreitung des Rechtsweges kurzfristig zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber das so genannte Schiedsgutachten in´s Leben gerufen.

Das Schiedsgutachten unterscheidet sich vom außergerichtlichen Gutachten (Privatgutachten) lediglich darin, dass der Vertrag  mit dem öbv Sachverständigen nicht von einer, sondern von beiden Parteien geschlossen wird.

Beide Parteien einigen sich im Vorfeld auf einen Sachverständigen und verpflichten sich in einem gemeinsamen Vertrag mit dem SV, den Ergebnissen und Empfehlungen des Gutachtens Folge zu leisten. 

Ein Verweigern der Anerkenntnis des Gutachtens der Partei, in deren Sinn das Ergebnis nicht liegt, wird ausgeschlossen.

Auf diesem Wege soll vor allem eine schnelle Einigung ermöglicht werden und die Kosten für Gerichte und Anwälte eingespart werden.

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ATV Tischlerarbeiten nach DIN 18355

Herstellung und Einbau von Bauteilen aus Holz und Kunststoff wie Türen, Tore, Fenster und Fenstertüren aus Holz, Holzaluminium und PVC, Fensterelemente, Klappläden, Trennwände, Wand- und Deckenbekleidungen und Verschläge

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ATV Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18350

Lieferung und Einbau von Leichtbauwänden in Trockenbauweise, mit Holz- oder Metallständerwerk, abgehängten Deckenkonstruktionen  und Wandbeplankungen aus Gipskartonplatten

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Treppen aus Holz

Herstellung, Lieferung und Einbau handwerklich gefertigter Treppen und Treppengeländer aus Holz sowie Holzstufen auf Metallkonstruktionen oder Beton

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Beurteilung von Versicherungsschäden


Oftmals tritt gleichzeitig zu einem Schadensereignis der Streitfall zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ein.

In vielen Fällen fühlt sich der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung übervorteilt, die den Schaden nicht so erstatten möchte, wie der Versicherungsnehmer als recht und billig erachtet. Umgekehrt verhält es sich aus Sicht der Versicherung. Vielfach entsteht bei dieser der Verdacht, langjährige Kunden wollen sich durch einen Schaden die vielleicht jahrzehntelang gezahlte Prämie zumindest teilweise zurückholen.

In diesem Fall kann beiden Parteien durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geholfen werden. 

Durch Erstattung eines außergerichtlichen oder eines Schiedsgutachtens werden vom SV die tatsächlich angefallenen Schäden aufgenommen und neutral bewertet. So kommen beide Parteien garantiert zu ihrem Recht.

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blower door Luftdichtigkeitsmessung

Überprüfung der Luftdichtigkeit von Gebäuden mit dem mineapolis blower-door Gerät.

o                                Messen der Luftdurchlässigkeit

o                                Bewerten der Messergebnisse

o                                Ortung und Auswertung der Leckagen

o                                Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes

o                                Ausarbeitung von Ausführungsdetails

o                                weitere Details finden Sie [hier]

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Referenzen

 

Neben zahlreichen Architekturbüros, Firmen und Privatpersonen war ich in den letzten Jahren wiederholt für folgende Gerichte tätig:

o                                Amtsgericht Bocholt

o                                Amtsgericht Borken

o                                Amtsgericht Bottrop

o                                Amtsgericht Dorsten

o                                Amtsgericht Essen-Borbeck

o                                Amtsgericht Gelsenkirchen

o                                Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer

o                                Amtsgericht Gladbeck

o                                Amtsgericht Marl

o                                Amtsgericht Oberhausen

o                                Amtsgericht Warendorf

o                                Landgericht Bielefeld

o                                Landgericht Chemnitz

o                                Landgericht Essen

o                                Landgericht Giessen

o                                Landgericht Münster

o                                Landgericht Koblenz

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Preise meiner Sachverständigentätigkeit

Stand: 01. Mai 2009

(Die Preise haben Gültigkeit wenn nichts Anderes vereinbart wurde.)

 

€     
netto 

€     
incl. 19% Mwst.

Gerichtsgutachten

Abrechnung nach JVEG 2004

 

 

Privatgutachten
(wenn nicht anders vereinbart)

 

 

1 Stunde Sachverständigentätigkeit
vor Ort und Ausarbeitungen im Büro

1 Stunde Fahrtzeit

für Ortsbesichtigung, Beratung, Ausarbeitung

Mindestberechnung  bei Ortsbesichtigungen  1 Stunde, 
danach jeweils  4 AE/Stunde, 1 AE = 17,50 € zzgl. Mwst.

70,00

 

50,00

83,30

 

59,50

1 km Fahrtkosten

0,35

0,42

1 Seite schriftliche Ausarbeitung

1,26

1,50

1 Foto
(digital) Ausgabe aus Farbdrucker auf Normalpapier

1,68

2,00

1 Kopie (s/w)

0,50

0,60

Gutachten als pdf-Datei einschl. aller Bilder (jpegauf CD
(hierbei entfallen die Kosten für "Seite schriftliche Ausarbeitung" und "Foto")  

5,04

6,00

Preise in Euro (€) 

netto

incl. 19% Mwst.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Abrechnung wenn nicht anders vereinbart:

Nach einem Ortstermin erhalten Sie eine Abschlagrechnung in Höhe von ca. 75% der voraussichtlich anfallenden Kosten. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird das Gutachten umgehend erarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister * staatl. gepr. Holztechniker
öffentl. best. und vereid. Sachverständiger des Tischlerhandwerks
Von-Galen-Strasse 13  *  46244 Kirchhellen
© 03. July 2009
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