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#1 |
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Mitglied
Registriert seit: 05.2003
Beiträge: 6
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hallo experten,
mein gu hat mir mündlich mitgeteilt, dass die fliesenarbeiten, die von dem haupt-subunternehmer durchgeführt wurden, von einem dort angestellten mitarbeiter durchgeführt wurden, der kein gelernter fliesenleger ist. so sieht das ergebnis teilweise auch aus. kann ich eine fachgerechte arbeit verlangen, abgesehen davon, dass die arbeiten anständig aussehen müssen? gibt es ggf eine rechtsgrundlage? dankbar im voraus ist rago |
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#2 |
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Registriert seit: 03.2002
Ort: 27211 Bassum, Hallstedter Str. 12, Tel. 04248 741, Fax 04248 760
Beiträge: 2.847
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Hallo Rago
Falls du es nicht bemerkt haben solltest, Du befindest Dich in einem Forum für Tischler und Glaser. Da es sich in Deinem Fall wohl nicht um Glasfliesen handelt, hast Du deine Frage wohl ins falsche Forum gestellt. Allerdings kann ich die Frage wohl auch als Tischler beantworten. Natürlich kannst du fachgerechte Arbeit verlangen. Du zahlst ja anschließend auch mit richtigem Geld. Du kannst wohl nicht verlangen, dass die Arbeiten von einem Fliesenlegergesellen mit 30jähriger Berufserfahrung *ausgeführt werden. Im Endeffekt ist es auch egal, wer die Arbeiten macht, nur ordentlich und fachgerecht müssen Sie sein. Noch ein Tipp: Viele versuchen bei mangelhafter Arbeit die Angelegenheit über den Preis zu regeln. Bedenken aber nicht, dass die Freude über dass Ersparte nur kurz, der Ärger über die schlechte Arbeit aber unter Umständen Jahrzehnte anhält. Einen schönen Fliesenfussboden wünscht Dir Edmund Behrmann Der TopaTeam-Tischler aus Neubruchhausen Spruch des Tages Was ist der unterschied zwischen einem Tischler, einem Zimmermann und einem Maurer? Der Tischler arbeitet auf den Millimeter genau. Der Zimmermann arbeitet auf den Zentimeter genau. Der Mauermann freut sich, wenn er auf der richtigen Baustelle ist.
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Handwerk und Vertrauen - natürlich von Edmund Behrmann |
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#3 |
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Mitglied
Registriert seit: 05.2003
Beiträge: 6
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tschuldigung,
hatte gedacht, dass allgemein eben allgemein ist. danke trotzdem für die fachgerechte antwort. rago |
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