Das Tischlerforum bei Klaus-Hermann Ries

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Alt 18.07.02, 19:53   #1
janiczek
Mitglied
 
Registriert seit: 07.2002
Ort: Pfarrkirchen
Beiträge: 5
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit dem schon leidigen Thema „Fenstermontage nach DIN “.

Ich habe eine neue Eigentumswohnung gekauft bei der die Fenster leider nicht nach
DIN 4108 montiert sind, obwohl auf diese DIN im Leistungsverzeichnis hingewiesen wurde.

Nun stellt sich die Frage wer für die Kosten der Nachbesserung aufkommt.

Der Bauträger verweist auf die ausführende Firma.
Die jedoch verweist auf ein Beiblatt das sie dem ausgefülltem Leistungsverzeichnis beigelegt hat, das wie folgt lautet:

Angeboten wurden unsere Elemente mit Standartmontage (Schraubenmontage)
Unsere Standartmontage beinhalten die Befestigung zum Mauerwerk mit Spezialmontageschrauben und die Abdichtung zum Mauerwerk mittels Montageschaum,
zusätzliche Abdichtungen bauseits.

Nun meine Frage: wie ist die Rechtslage wirklich und wie soll ich mich verhalten.
__________________
Freundliche Grüße   Heinz Janiczek
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Alt 18.07.02, 20:16   #2
khr
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister
öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks
 
Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.092
Hallo Herr Janiczek,

die Frage kommt mir bekannt vor, da habe ich gestern erst über genau dieselbe Frage mit einem Leidensgenossen telefoniert.

Nun, im Prinzip ist es eine Rechtsfrage, denn der Fensterbauer schuldet das, was im Vertrag steht.

In welchem Leistungsverzeichnis steht was und vor allem wie von der DIN ? In den Ausschreibungsunterlagen die dem Fensterbauer vorgegeben wurden ?

Meine Meinung ist, daß der Fensterbauer die Arbeit entsprechend dem Stand der Technik anbieten und ausführen muß, und Stand der Technik ist seit 1997 die innere, luftdichte Anschlußausbildung.

Wird in einer Ausschreibung oder vom Auftraggeber eine hiervon abweichende Ausführung verlangt / gewünscht / ausgeschrieben, so muß der Fensterbauer darauf hinweisen und über die Auswirkungen beraten und seine Bedenken gegen diese Ausführung anmelden. Auf alle Fälle mußte er vor Februar 2002 drauf hinweisen, nach Februar 2002 ist die luftdichte Anschlußausbildung gesetzlich verankert durch bauaufsichtliche Einführung der 4108.

In der von Ihnen zitierten Formulierung fehlt der Hinweis des Fensterbauers, dass seine Arbeit nicht fachgerecht ist und dass er sie gegen Mehrkosten fachgerecht ausführen würde. Er kann von Ihnen nicht erwarten, daß Sie anhand seiner Ausführungsbeschreibung erkennen dass seine Arbeit nicht fachgerecht ist und dass Sie diese fachgerechte Ausführung explizit anfordern müßten.

In Ihrem Fall hat der Fensterbauer zwar das geliefert was er angeboten hat (weiß nicht ob das auch so angefragt war oder ob die Ausführung von der Anfrage abweicht) und dann hätte er theoretisch korrekt gehandelt. Aber sicher ist, dass die Beschreibung und Ausführung nicht dem Stand der Technik entspricht und insofern automatisch mangelhaft ist weil sie der VOB und dem BGB nicht entspricht.

Nähers hierzu lesen Sie auf meiner Seite unter Fachwissen und da unter anderem unter
http://khries.de/pdf/abdichtung.pdf

Dennoch denke ich, Sie müssen einen Anwalt diese Frage endgültig klären lassen.
__________________
Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 18.07.02, 21:13   #3
Friedrich Bode
 
Beiträge: n/a
Das sehe ich anders.
Wenn einer eine Ausschreibung über Fenster mit Montage erstellt, ich aber Fenster ohne Montage anbiete und das noch mal extra im Angebot erwähne so muß ich dann doch nicht die Fenster trotzdem mit Montage liefern.
"zusätzliche Abdichtungen bauseits" sagt doch, dass dieser Teil der Leistung nicht im Angebot erhalten ist.

Die Ausführung ist nicht unfachgerecht sondern unvollständig, eben wie angeboten.
(Geändert von Friedrich Bode um 21:15 Uhr am Juli 18, 2002)
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Alt 19.07.02, 06:49   #4
khr
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister
öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks
 
Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.092
Das sieht der Anwalt des Witschaftsverbandes Saar auch so wie Du.

Wenn ich also eine Wohnungsabschlußtür gemäß DIN 18101 anbiete ist das ok ???  wenn die dann eine Wabeneinlage hat ??? Gesetzlich vorgeschriebener Schallschutz gemäß DIN 4109 kann dann vernachlässigt werden ??

Ebeno ist es hier. Ich biete die Montage nach DIN 18355 an, so wie früher, womöglich mit einem Teerstrick (als Opelfahrer hat man den im Kofferraum um sich abschleppen lassen zu können) und die gesetzlich verankerte EnEV und alle Folgenormen sind weg vom Fenster ?

nee, nee, das werde ich mit dem Herrn erstmal ausdiskutieren, habe das Schreiben aber auch erst heute nacht bekommen, deswegen ist das noch nicht geschehen.

so geht´s nich ! khr
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 19.07.02, 08:27   #5
Friedrich Bode
 
Beiträge: n/a
Bei dem oben geschilderten Fall gibt es auch noch einen Bauträger. Zumindest dort, so soll man annehmen, sollte genügend Sachverstand vorhanden sein um zu wissen, was sie denn bestellt hatten.

Sollte das ganze vor einem Gericht geklärt werden so dürfte die erste Frage sein: Wer war hier Vertragspartner von wem?
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Alt 19.07.02, 10:48   #6
khr
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister
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Beiträge: 7.092
Das hat was. Die Passage mit dem Bauträger habe ich übersehen.

Somit müßte Fakt sein, daß dem Käufer der Wohnung ein luftichter Leibungsanschluß geschuldet ist, letztendlich vom Verkäufer. Wenn der den nicht von seinem Lieferanten einfordert, hat er ihn selbst zu leisten. Vorraussetzung ist, daß die Wohnung "schlüsselfertig" erworben worden ist.
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 19.07.02, 12:31   #7
khr
Klaus-Hermann Ries
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Hilffreich wäre gewesen, wenn Herr Janeczik statt unsere Beiträge hier nur zu lesen unsere Fragen beantwortet hätte.
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 19.07.02, 12:32   #8
janiczek
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Ort: Pfarrkirchen
Beiträge: 5
Zuerst möchte ich mich für die rege Anteilnahme bedanken.

Für die zwei ? die Herr Ries in seinem ersten Beitrage hatte,
möchte ich einige Absätze aus dem LV-Fenster und Fenstertüren hinzufügen:


Allgemeine Bemerkungen:

VOB:
Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen und diesen technischen Vorbemerkungen gilt jeweils die neueste Fassung der VOB/Teil C.

DIN-Normen:
Diese Ausschreibung liegen die folgenden DIN-Vorschriften in den für Fenster zutreffenden Teilen zugrunde:
DIN...hier stehen nun einige DIN-Vorschriften unter anderen auch:
DIN4108Wärmeschutz im Hochbau

Montage und Befestigung:
... Grundsätzlich ist die Abdichtung innen und außen ringsum vom Fensterhersteller vorzunehmen und im EP zu berücksichtigen. Balkon- und Terrassentüranschlüsse
(z.B. Einkleben mit Folie usw.) sind in den Pos. Beschreibungen gesondert aufgeführt.
Bei evtl. Fehlen der Beschreibung ist die Anschlussarbeit in einem anderen Gewerk erfasst.

In den Pos.- Texten steht jedoch nur:
„Erstellen, Liefern und Montieren von Fensterelementen“.

Nun noch zu dem dritten Beitrag von Herrn Ries,
Ich habe aus der Leistung der Wohnung die Mahlerarbeiten, Parkettböden, Innentüren, Fliesen und Sanitärgegenstände herausgenommen.
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Freundliche Grüße   Heinz Janiczek
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Alt 19.07.02, 12:35   #9
janiczek
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Beiträge: 5
Tut mir leid das ich die Fragen erst jetzt beantworten konnte aber es ging Arbeitstechnisch leider nicht früher.
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Freundliche Grüße   Heinz Janiczek
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Alt 21.07.02, 11:19   #10
khr
Klaus-Hermann Ries
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Oh Mann !

Die VOB beschreibt den Fensterbau in der DIN 18355 Tischlerarbeiten, hier wird nur die äußere schlagregendichte Abdichtung gefordert und das Ausfüllen der Hohlräume von Aussenbauteilen mit Dämmstoff. Von luftdichten Anschlüssen steht da nichts.

Wann ist der Bau abgenommen worden ? Die 4108 ist erst seit kurzem bauaufsichtlich eingeführt, vorher galt sie als Vornorm (nur) als Empfehlung, wenngleich sie den Stand der Technik beschrieb. Da spielt das Datum der Fensterabnhame eine wichtige Rolle.

Die Forderung der inneren und äußeren Abdichtung in der Ausschreibung sagt dann wiederum alles, aber diese Forderung hat der Fensterbauer außer Kraft gesetzt wenn er seinem Angebot das oben zitierte Begleitschreiben beigelegt hat. So hat der Fensterbauer die Bedingungen der Ausschreibung seiner Kalkulation nicht berücksichtigt und einen falschen Preis abgegeben. Das hätte der, der die Ausschreibung gemacht und den Auftrag vergeben hat, berücksichtigen müssen.

Ich würde mal denken, dass der Fensterbauer (unzulässigerweise) einen Teil der geforderten Leistung mit seinem Begleitschreiben ausgeklammert hat und der Bauunternehmer (wie immer) den billigsten Bieter beauftragt hat ohne zu hinterfragen warum der so billig war, denn die anderen werden die luftdichte Anschlußausbildung wohl einkalkuliert haben.

Meiner Meinung nach schuldet der Bauunternehmer (AN) dem Kunden am Tag der Abnahme ein mangelfreies Gewerk entsprechend dem Stand der Technik. Der Fenstereinbau entspricht aber nicht diesem Stand, den der AN hätte liefern müssen. Ob der sich eine Nachbesserung vom Fensterbauer "wiederholen" kann, weiß der liebe Himmel. Jedenfalls kanns nicht sein, dass der Erwerber der Wohnung mit zugigen Fenstern leben muß weil der Ausschreibende sich vom Fensterbauer auf´s Glatteis hat führen lassen.

Wie oben schon gesagt, es ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung wir hier nicht vornehmen können.
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 22.07.02, 07:30   #11
janiczek
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Hallo Herr Ries,

die Ausschreibung der Fenster war im Februar 2001
und die Abnahme September 2001.

Aber warum heißt es dann, die Innere Abdichtung ist „Stand der Technik“
seit Mai 1997.
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Freundliche Grüße   Heinz Janiczek
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Alt 22.07.02, 08:53   #12
khr
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister
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Weil man denkt, dass zu dem Zeitpunkt der letzte Simpel kapiert hat worum es geht.

War aber nicht so wie man sieht :biggrin:

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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 22.07.02, 09:10   #13
janiczek
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Registriert seit: 07.2002
Ort: Pfarrkirchen
Beiträge: 5
Verstehe ich das ganze jetzt so richtig, das ich bei dem Bauträger wo ich die Wohnung gekauft habe, die Fenstermontage nach DIN vordern kann.

Wie der Bauträger mit der ausführenden Firma verbleibt, kann mir egal sein.
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Freundliche Grüße   Heinz Janiczek
janiczek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.02, 11:14   #14
khr
Klaus-Hermann Ries
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Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
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Sie können den "Stand der Technik" am Tag des Kaufes fordern. Und Stand der Technik war die vierseitig luftdichte Anschlussausbildung auf der Raumseite.
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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