|
|
#1 |
|
Mitglied
Registriert seit: 07.2002
Ort: Selb
Beiträge: 3
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2001 wurde in dem von mir bewohnten Haus auf der Südseite eine mahagonifarbene Kunstoffhaustür mit 3-fach Verriegelung eingebaut. Beim Vertragsabschluß wurde der Auftragnehmer darauf hingewiesen, daß die Tür starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Der Auftragnehmer erwähnte mit keinem Wort, daß dies zu Problemen führen könnte. Vor dem Ausschäumen des Rahmens wurde von der ausführenden Firma die Schutzfolie entfernt. Der herausquellende Bauschaum hat deshalb Flecken am Türrahmen verursacht. Desweiteren ist das Türblatt verzogen: (gemessener Verzug ohne Sonneneinstrahlung) Ti +20°C, Ta +20°C *Verzug 4 mm im Schloßbereich, Ti +11°C, Ta ** 0°C *Verzug 5 mm, Ti * *0°C, Ta *-20°C *Verzug >5 mm Die zweifache Gummidichtung ist nicht in der Lage, diesen Verzug auszugleichen. Wenn man von außen Zigarettenrauch gegen das Türblatt bläßt, kann dieser ungehindert ins Haus ziehen. Um die Mittagszeit wärmt sich das Türblatt infolge der Sonneneinstrahlung dermaßen stark auf, daß im oberen Bereich zwischen Türblatt und Gummidichtung eine klaffende Fuge entsteht. Trotz Ausnutzung der maximalen Verstellmöglichkeit der Schließöffnung für den oberen Schwenkriegel läßt sich die Tür dann nur mit sehr hohem Kraftaufwand ab- bzw. aufsperren, weil das Türblatt vom oberen Schwenkriegel erst um mehrere Millimeter an den Türrahmen herangezogen werden muß. Das Schließblech ist deshalb bereits stark eingeschliffen. Auch bei der mittleren Schließöffnung (für die Falle und den Riegel für das Hauptschloß) ist die maximale Verstellmöglichkeit bereits voll ausgenutzt. Trotzdem läßt sich die Tür nicht leicht schließen, sondern muß infolge des starken Verzugs entweder von innen durch starkes Gegendrücken oder von außen durch starkes Ziehen gebogen werden, damit die Falle einrasten kann. Die Mängel wurden bereits vor der Rechnunsgsstellung schriftlich gerügt. Drei Nachbesserungsversuche seitens des Auftragnehmers blieben erfolglos. Auf eine nochmalige schriftliche Mängelrüge mit 4wöchiger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erfolgte lediglich eine Zahlungsaufforderung. Da der Auftragnehmer die Abstellung der Mängel verweigerte, bin ich schriftlich vom Vertrag zurückgetreten. Obwohl der Auftragnehmer behauptet die Tür sei so in Ordnung und auf Zahlung besteht, bin ich der Ansicht, daß es sich hierbei um erhebliche Mängel handelt und diese Tür nicht den Vorschriften entspricht. Deshalb habe ich bis heute nicht gezahlt. Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt würde mich interessieren. Mit freundlichen Grüßen Horst Künzel |
|
|
|
| Sponsored Links |
|
|
#2 |
|
Beiträge: n/a
|
Die Flecken auf dem Rahmen sind kein Grund von den Vertrag zurückzutreten, vergessen wir also die Flecken erst einmal.
Wo genau wieviel Luft ist habe ich noch nicht genau verstanden, von einer Seite zur anderen darf bei geschlossenen Tür aber kein Rauch ziehen. Also scheint mir die Tür nicht in Ordnung. Wie es jetzt weitergeht ist eine schwierige Frage. Das beste wäre wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt. Dann könnte das ganze vor der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer geklärt werden. Das Verfahren dort ist kostenlos. Die Schlichtungskammern sind in der Regel mit einem Rechtsverständigen ( z.B. einem pensionierten Richter) einem Sachverständigen für das Gewerk und einem Vertreter vom Verbraucherschutz besetzt. Ich würde dem der die Tür eingebaut hat mitteilen das man bis zur Klärung vor der Schiedskammer den Betrag nicht bezahlen wird. |
|
|
|
#3 |
|
Mitglied
Registriert seit: 07.2002
Ort: Selb
Beiträge: 3
|
Sehr geehrter Herr Bode-Schindler,
danke für die schnelle Antwort. Der Verzug der Tür (Durchbiegung), wurde von mir nach der "Meßmethode zur Überprüfung der Durchbiegung" wie unter www.khries.de/tuerenverzug.htm beschrieben, mit Meßlineal und Schieblehre auf der Außenseite der Tür ( = konkave Seite) jeweils auf Schloßhöhe (halbe Türhöhe) gemessen. Wenn die Sonne auf die Tür scheint, wird zwar die so gemessene Durchbiegung geringer, weil sich dann die obere Ecke des Türblattes nach innen biegt. Der obere Schwenkriegel muß dann das Türblatt beim Absperren erst um mehrere Millimeter an den Türrahmen heranziehen. Die Tür läßt sich dann nur mit hohem Kraftaufwand absperren; man hat dann den Eindruck der Schlüssel könnte jeden Moment abbrechen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Registriert seit: 03.2002
Ort: 27211 Bassum, Hallstedter Str. 12, Tel. 04248 741, Fax 04248 760
Beiträge: 2.847
|
Hallo Friedrich,
warum kann man die Flecken die Flecken vergessen? Warum kann ich wegen der Flecken nicht vom Vertrag zurücktreten? Es handelt sich um eine mahagonifarbene Kunststofftür. Nach der heutigen Technik ist diese Tür höchstwahrscheinlich foliert. Wenn nun Montageschaum auf die Tür quillt und nicht gleich mit PU-Reiniger entfernt wird, sitzt das Zeug ganz schön fest drauf. Nachträglich Reinigung kann meines Wissens nur auf mechanischem Wege erfolgen und dabei greife ich die Folie an. Nu kommt es auf die Größe der Flecken an, kann ich diese noch anständig eventuell noch anständig mit passenden Kunststoffleisten überdecken oder sind diese so groß, dass nichts vernünftiges mehr geht. Ich kann dann zwar immer noch nicht gleich auf Wandlung des Vertrages pochen, erst mal muss ich dem Handwerker drei Versuche lassen, den Schaden zu beseitigen. Bei gravierenden Schäden bleibt dann nur der Austausch der Zarge übrig (oder sind sogar auf dem Türblatt Schaumflecken?). Vielleicht kann das ganze auch neu foliert werden, aber da habe ich keine Ahnung von. Wenn der Schaden nach mehren Versuchen nicht beseitigt werden konnte, kann ich sehr wohl auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, das heißt, ich kann vom Vertrag zurücktreten. Die Schlichtungsstelle ist aber ein sehr guter Vorschlag Endlich mal einen regenfreien Tag wünscht Eddy aus Badmeinetischlerei Spruch des Tages Ja, wer vom Schicksal ausersehen zu einem sturmbewegten Leben, dem darf kein Weib zur Seite stehn in seinem Kämpfen, seinem Streben. Alexander Sergejewitsch Puschkin
__________________
Handwerk und Vertrauen - natürlich von Edmund Behrmann |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Registrierter Benutzer
Registriert seit: 09.2001
Ort: Stetten am kalten Markt
Beiträge: 547
|
Dieser Verzug ist eindeutig zu groß.
Eine Türe darf sich zwar -durch die starken Temperaturunterschiede zwischen innen und außen- bis zu max. 4 mm verziehen, sie muss jedoch Ihre Funktionen dabei voll erfüllen. Dies ist bei Ihrer Türe nicht der Fall. Mir scheint, dass die Türe zu schwach armiert sein könnte. Denn sonst gibt es keinen Grund, dass sich das Türblatt derart verzieht. mfg. Jürgen Sieber
__________________
Jürgen Sieber Fensterbau Sieber |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Registrierter Benutzer
Registriert seit: 09.2001
Ort: Berlin
Beiträge: 942
|
Sehr geehrter Herr Kuenzel,
zunächst sei gesagt, dass das schriftliche festzuhalten, wie von Ihnen praktiziert, die beste Methode ist spätere Ansprüche durchsetzen zu können. Lobenswert! Für Haustüren gibt es, ähnlich wie bei Holztreppen, wenige DIN-Normen, die anwendbar sind. Vielmehr kommt es wesentlich darauf an, was Sie für vertragliche Vereinbarungen getroffen haben. Drei Dinge muss die Tür jedoch unter allen hohlen oder runden Bedingungen gewährleisten: 1. Fugendichtheit 2. Schlagregendichtheit und 3. Schließfunktion Wenn Sie weitere Funktionen vereinbart haben, wie z.B. Einbruchschutz,...., dann muss auch diese Funktion immer gewährleistet sein. Ist also eine der 3 vorstehenden Mindesteigenschaften nicht gewährleistet, ist die Tür mangelhaft. Dies können Sie selbst erkennen oder aber durch Dritten bestätigen lassen. (Privatgutachten) Die Ursache weshalb die Tür sich so stark verzieht kann eigentlich nur durch einen Besichtungstermin geklärt werden, alles andere wäre reine Spekulation, jedoch gibt es immer wiederkehrende Baufehler. Auch die Möglichkeit der Schlichtungsstelle ist immer eine Überlegung wert, hängt aber wesentlich von den Charakteren der Parteien ab. Sofern klar ist, dass die Tür ungeeignet für die Lage im Gebäude oder den Zweck war, ist zu überprüfen, ob die Beratung nicht auch mangelhaft war. Ob Ihnen das Recht auf Vertragsrücktritt bereits zusteht, sollten Sie sich in einer juristischen Beratung erläutern lassen. Haben Sie bereits einen Rechtsbeistand? und welche Vorgehensweise hat dieser Ihnen bisher empfohlen?
__________________
Michael Thieß |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Beiträge: n/a
|
Zu den Flecken: Bei kleinen nicht wesendlichen Fehlern besteht ein Anspruch auf Minderung, nicht aber die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten. Ich gehe davon ais das es sich bei dem Schaum um kleine nicht wesendliche Fehler handelt.
Zu 4-5 mm verbogen gleich mangelhaft: Die Aussage das mehr als 4 mm mangelhaft sind gilt für Sperrtüren in Türfuttern. Sperrtüren sind das was man als Zimmertür kennt oder in Mietshäusern als Wohnungsabschlußtüren. Türfutter sind die Türanschläge die die gesamte Mauerwerkstiefe abdecken. Das Türfutter ist an seiner Anschlagskante gerade, wenn das Türblatt hohl ist kann diese Tür nicht schließen. Dieses Maß von 4 mm ist nicht ohne weiteres auf eine Kuststoffhaustür zu übertragen. Wenn der Flügel der Kuststofftür hohl ist und der Blendrahmen genau die gleiche Durchbiegung aufweist, so halte ich es für prüfenswert ob das noch in Ordnung ist (natürlich wenn die Tür dann ordentlich schließt). Eine Aussage wann man von dem Vertag zurücktreten kann wird hier wohl niemand verbindlich erklären. Ein Rechtsanwalt wäre da eher die Adresse. AAAAber die verdienen ihr Geld durch Gerichtsprozesse und bezahlen müssen das die beteiligten Parteien und so ein Prozess bedeutet Ärger und Aufregung. Deshalb mein Vorschlag Schlichtungsstelle. Noch mal zu der Tür: Wenn sie leicht gegen den Blendrahmen gedrückt wird wo liegt sie dann an und wo ist wieviel Luft? |
|
|
|
#8 |
|
Mitglied
Registriert seit: 07.2002
Ort: Selb
Beiträge: 3
|
Sehr geehrter Herr Behrmann, Herr Sieber, Herr Thieß und Herr Bode-Schindler,
zunächst möchte ich bei Ihnen allen für Ihre Beiträge und Tipps zu meinem Problem recht herzlich bedanken. Ihre Fragen möchte ich auch gleich beantworten: 1. Es handelt sich um ein beiges Kunststoffprofil, welches mit einer Folie überzogen ist. * Ein Nachbesserungsversuch, die Flecken zu entfernen verlief erfolglos, weil der Bauschaum * die Oberfläche der Folie chemisch angegriffen hat. 2. Die Flecken sind nur auf dem Blendrahmen, nicht auf dem Türblatt. * Der Blendrahmen ist von außen mit einer Breite von ca. 5 cm sichtbar. * Der störende Fleck hat folgendes Ausmaß: Länge 25 cm, Breite 1-2,5 cm. 3. Der Blendrahmen wurde bei der ersten Nachbesserung lotrecht und gerade eingebaut. * Zuvor war er oben um 2 cm aus dem Lot. 4. Zieht man die Tür leicht gegen den Blendrahmen, so liegt das Türblatt unten an der * Gummidichtung an, steht aber ansonsten auf der gesamten Länge von ca. 1,95 m um 2-3 mm ab. * Bei geschlossener Tür (eingerasteter Falle) liegt die Gummidichtung vom unteren Eck aus * auf ca. 10 cm Länge gut an. Oben liegt sie gerade noch an und im Bereich dazwischen ist * zwischen Türblatt und Gummidichtung ca. 1 mm Luft. (Bei gleicher Innen- u. Außentemperatur) * Sperrt man die Tür ab, wird die obere Ecke durch den Schwenkriegel herangeholt, liegt dann * oben und unten jeweils auf ca. 40 cm an, dazwischen hat sie aber auf einer Länge von 1,15 m * immer noch Luft; infolge des verzogenen Türblattes. * Die Tür ist auf der Außenseite immer konkav, selbst bei extremer Sonneneinstrahlung * und der dadurch bedingten starken Aufheizung der Türaußenseite. * Schalldichtigkeit ist in keinster Weise gegeben. * 5. Der Vertrag über die Lieferung und den Einbau wurde mit einem Vertreter für * Bauelemente abgeschlossen, welcher den Auftrag durch einen von ihm ausgewählten * Handwerksbetrieb ausführen ließ. In der DIN 18357 Beschlagarbeiten (abgedruckt in VOB Teil C Ausgabe 1979) steht: Punkt 3.2.11: "Türen, Fenster u. Fenstertüren sind so zu beschlagen, daß sie sich leicht * * * * * * *und unfallsicher öffnen und schließen lassen und die geschlossenen Flügel * * * * * * *gut anliegen." Punkt 3.2.26: "Schlösser mit Falle und Riegel sind so anzubringen, daß der Riegel bei * * * * * * *eingerasteter Falle sich vorschließen läßt, ohne an der Schließöffnung * * * * * * *der Zarge zu reiben." Punkt 4.1.8: *"Schutz der augeführten Leistung... vor Beschädigung und Diebstahl bis * * * * * * *zur Abnahme." Ich bin der Ansicht, daß bei meiner Tür eindeutig ein Verstoß gegen diese DIN vorliegt. Allerdings liegt mir keine aktuelle VOB/DIN vor, ich weiß also nicht, ob diese Punkte noch so gelten. Auch wenn ich mir die Ausführungen des ift Rosenheim (Institut für Fenstertechnik) bzgl. der Fragestellung "Wie stark dürfen sich Haustüren verformen?" ansehe komme ich zum Schluß, daß die Tür mangelhaft sein muß. (siehe: www.ift-rosenheim.de/sites/info/know_how/tu0001.htm ) Danach ist die zulässige Verformung von Haustüren nicht in einer DIN geregelt, sondern nur in den Güte- u. Prüfbestimmungen für Haustüren RAL-GZ 996 festgelegt. Dort ist eine maximal zulässige Verformung von 4,5 mm genannt und zwar bei einem Unterschied der Außen- zur Innentemperatur von 35°C. Ist aufgrund der Farbgebung der Profile eine höhere Temperaturbelastung durch Sonneneinwirkung zu erwarten, so ist dies im Rahmen der Temperaturbelastung zu berücksichtigen. Auch müssen im verformten Zustand im Verlauf der Klimaprüfung die Forderungen an Fugendichtheit und Bedienbarkeit nachgewiesen werden. Zum Punkt Bedienbarkeit ist dort ausgeführt, daß das Moment zum Verriegeln der Tür nicht größer als 1,5 Nm sein darf. Ich kann aufgrund fehlender technischer Ausrüstung nicht feststellen welches Moment zum Verriegeln der Tür bei Sonneneinstrahlung tatsächlich nötig ist, gehe aber davon aus, daß es mehr als 1,5 Nm sein müssen, da man ja den Eindruck hat der Schlüssel könne dabei abbrechen. Einen Anwalt habe ich bereits eingeschaltet, allerdings kann mir dieser bei den Sachfragen zur Tür verständlicherweise nicht weiterhelfen. MfG Horst Künzel |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Registrierter Benutzer
Registriert seit: 09.2001
Ort: Berlin
Beiträge: 942
|
Sehr geehrter Herr Künzel,
der Anwalt soll Ihnen auch nichts zur Tür und deren Mängel sagen, aber wird Ihnen sicherlich die weitere Vorgehensweise, wie Einholung eines Gutachten, Schlichtungsstelle, Selbstständige Beweissicherung oder dergleichen vorgeschlagen haben? Oder sind Sie bei einem Anwalt für Familienrecht gelandet? Sie haben doch soviel Mängelmaterial zusammengetragen, das ich nicht verstehen kann, weshalb Sie hier vom Forum weitere Informationen benötigen. Übrigens wäre die ISO 8274 in der Schließkraft noch ein Stück härter, dort wird 1 N als Kraft angesetzt. Die RAL ist hier, wie auch beim Verzug ein wenig zu großzügig.
__________________
Michael Thieß |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Beiträge: n/a
|
Zitat:"Zuvor war er oben um 2 cm aus dem Lot."
Staun 20 mm " gute" Leistung. Mit der Schlichtungsstelle geht es wohl nicht da der Vertragspartner nicht Mitglied einer Handwerkskammer ist. Punkt 3.2.26: "Schlösser mit Falle und Riegel sind so anzubringen, daß der Riegel bei eingerasteter Falle sich vorschließen läßt, ohne an der Schließöffnung der Zarge zu reiben. Ohne jetzt genaue weitere Regelungen zu kennen sage ich zu diesem Punkt das bei einer Mehrfachverriegelung die Fallen fast immer die Tür noch ein Stück weiter an den Blendrahmen drücken. Also an der Schließöffnung der Zarge reiben. Bei einer Mehrfachverriegelung halte ich diese DIN für nicht zutreffend. Aber trotzdem halte ich nach dem hier geschilderten die Tür für mangelhaft. Genaues kann man aber nur nach einem Ortstermin feststellen. |
|
|
|
#11 |
|
Registriert seit: 03.2002
Ort: 27211 Bassum, Hallstedter Str. 12, Tel. 04248 741, Fax 04248 760
Beiträge: 2.847
|
Hallo Herr Künzel.
Wenn meine Gesellen die Tür so eingebaut hätten, wie Sie beschreiben, hätte es erstens mittelmäßigen bist starken Ärger im Betrieb gegeben, zweitens hätten meine Mitarbeiter die Tür auf ihre Kosten ordentlich eingesetzt. Dabei würde ich versuchen, mich mit dem Bauherren auf eine vernünftige, für beide Seiten tragbare Lösungen zu einigen. Wie ich vermutet habe, die Flecken lassen sich nicht entfernen, aber bei 2,5 cm lässt sich der Schaden sehr gut mit einer selbstklebenden folienbeschichteten Kunststoffleiste abdecken. Es gibt Leisten, ca. 6 mm stark, eine Kante gerundet, sehen gut aus und verschandeln die Tür in keinster Weise. Im Gegenteil, das ganze wirkt noch hochwertiger. Das größere Problem ist aber wohl die Luft. Wenn ich das richtig verstehe, liegt die Tür auf der Schlossseite unten an und klafft dann nach oben 2-3 mm ab. Ist dieses so richtig, oder steht sie auch schon im unteren Bereich 2-3 mm ab. Wenn der Spalt sich nach oben vergrößert, ist entweder das Türblatt windschief, oder die Zarge wurde windschief eingebaut. Allerdings würde ich die Zarge immer passend zum Blatt einbauen, so dass selbst ein leicht verzogenes Blatt nicht auffällt. Der beste Weg wäre: Tür zumindest auf der Schlossseite komplett lösen, Schaum Versieglung und so weiter auf der Schlossseite und oben raus. Blendrahmen passend zur Zarge neu befestigen. Schaumflecken mit Leisten abdecken, dicker Blumenstrauß für die Hausherrin. Wenn Sie Herr Künzel mit dieser Lösung einverstanden sind, zeigen Sie diese Mail ruhig Ihrem Lieferanten. Mit freundlichen Grüßen und den wünschen für ein sonniges Wochenende Eddy aus Bad Meinetischlerei. Spruch zum Abend Früher ging man am Wochenende aus und freute sich schon die ganze Woche tierisch drauf. Heute geht man jeden Abend aus und freut sich nur noch aufs Wochenende zum Ausschlafen. Daniela *Kautz
__________________
Handwerk und Vertrauen - natürlich von Edmund Behrmann |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.087
|
Ich denke, Eddy hat es mal wieder geschafft eine Lösung aufzuzeigen, die ohne DIN, EN, ISO, ift, Anwalt, Sachverständige, Kosten und unnötige Ärger geeignet ist das Problem zu beseitigen
.Wir haben seinerzeit auch mal PVC-Haustüren gefertigt und hatten dieselben Probleme mit verzogenen Flügeln. Irgendwann habe ich dann für mich beschlossen, PVC-Türen höchstens als Kellertüren zu fertigen und bin auf Holz oder ALu umgeschwenkt, eine farbige Tür aus PVC liefern wir schon gar nicht. Da wir dieselben Probleme hatten kenne ich noch einen Lösungsweg: Man baut den Flügel aus, baut Füllung oder Scheibe aus und biegt ihn dann, wenn er "rund" ist, ganz einfach gerade. Zwei Klötze auf den Boden legen, Tür mit dem oberen und unteren Ende auf diese legen, das "Runde" nach oben, gaaaanz vorsichtig auf die Rundung setzen, bei dem Gewicht des Monteurs von 80 kg ist die Tür erschreckend schnell gerade gewesen und bei einer Dreifachverriegelung auch geblieben. Frohes Biegen nocht ! khr
__________________
Klaus-Hermann Ries (khr)
|
|
|
|
|
|
#13 |
|
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.087
|
Dabei haben wir nur eins vergessen: nicht Herr Kuenzel hat eine verzogene Tür eingebaut, sondern sein Schreiner. Den muß er jetzt von unseren Ideen überzeugen. Ob das wohl klappt ?
__________________
Klaus-Hermann Ries (khr)
|
|
|
|
|
|
#14 |
|
Registrierter Benutzer
Registriert seit: 09.2001
Ort: Berlin
Beiträge: 942
|
Hallo beisammen,
da die Tür zur Südseite zeigt, wird sie immer der prallen Sonne ausgesetzt sein. Die Oberflächentemperaturen also dementsprechend groß und die Profile bei Sonneneinwirkung entsprechend weich und wenn dann keine Eckverstärker eingesetzt wurden, dann wird die wohl kaum dauerhaft gerade bleiben. Um solchen Verzugserscheinungen vorzubeugen, kommen bei uns seit geraumer Zeit immer Automatic-Schlösser rein. Kosten 25,- € mehr, lassen einen jedoch ruhig schlafen.
__________________
Michael Thieß |
|
|
|