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#1 |
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Mitglied
Registriert seit: 08.2002
Beiträge: 3
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Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage bzgl. einer Haustüre. Ich habe über einen Bauträger ein EFH gebaut. Nun ist die Oberkante der Haustüre nicht auf einer Höhe mit der Oberkante der daneben befindlichen Fenster (ca. 6-10 cm darunter). Ein Bekannter sagte mir, dies würde nicht den allgemeinen Regeln der Baukunst entsprechen. Den Bauträger daraufhin angesprochen, meinte dieser, daß dies dadurch käme, daß es ein Niedrigenergiehaus wäre und sich durch eine erhöhter Estrichdämmung, zusammen mit einer Normhaustüre (jetzt gemessen 2,07m) und bei 30cm Rolladenkästen dieser Unterschied ergeben würde. Die Raumhöhe jetzt mit Bodenbelag gemessen beträgt 247,5 cm. Meiner Frage ist nun, da ich noch nicht alles bezahlt habe, ob dies ein Baumangel ist und somit zu einer Minderung führt ? Und wenn ja, wie ich mich verhalten soll?
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Fabsele |
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#2 |
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Beiträge: n/a
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Vorschriften sind mir nicht bekannt.
Gestalterisch nicht optimal gelöst aber kein Baumangel. Würde ich dazu sagen. |
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#3 |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: 09.2001
Ort: Berlin
Beiträge: 942
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Auch mir sind keine Vorschriften diesbezüglich bekannt, das verbietet sich eigentlich auch schon wegen der Planungs- und Gestaltungsfreiheit. Wer will schon das selbe Haus wie alle anderen.
Prüfen Sie jedoch Ihre Baupläne, sofern sie Vertragsbestandteil sind und wenn Abweichungen vorhanden sind und bemängeln Sie diese, sofern Sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Ob Sie diesen Rechtsanspruch ggf. haben, dass kann Ihnen ein Jurist nach Durchsicht der Vertragsunterlagen sagen. Ich habe mir gerade mal meine Hauseingangsseite angesehen und festgestellt, dass bei mir 2 verschieden große Fenster und die Haustür, alle auf der selben OK-Ebene liegen. Sieht auch besser aus meine ich. Aber schauen Sie sich auch mal die Hunderwasser-Häuser an, die sehen auch nett aus und nicht liegt auf einer Linie.
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Michael Thieß |
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