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Mitglied
Registriert seit: 10.2003
Ort: Schwarzenberg
Beiträge: 20
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zu feuchte Dachschalung
Hallo, ich wünsche erst mal allen einen schönen Tag!
Vielleicht könnte mir jemand folgende Frage beantworten: Gibt es den verdeckten Mangel, welcher gegenüber dem AN auch noch nach Ablauf der Gewährleistung geltend gemacht werden kann? Konkret geht es um das Problem, daß Dachschalung offensichtlich zu feucht eingebaut worden ist. Das Wohnheim wurde 2000 errichtet, in diesem Jahr erfolgte auch die (nahezu mangelfreie) Abnahme des Bauwerks. Bereits 2001 begannen die Kunstschiefer im Format 30/30 cm stellenweise zu reißen; dieses Phänomen hält nun bis zum heutigen Tage an. Ich habe dem AG gegenüber die Vermutung geäußert, daß duch das "Zusamentrocknen" der Schalungsbretter Spannungen in die Schiefer eingeleitet werden, welche auf Dauer von diesen nicht aufgenommen werden können. Gleichzeitig denke ich aber, daß der Trocknungsprozeß nunmehr abgeschlossen sein müßte. Kann hier eventuell die Bauleitung zur Verantwortung gezogen werden? Um es vorweg zu nehmen, ich habe mit dem Bau bisher nichts zu tun gehabt und wurde lediglich vom Bauherrn beauftragt, mich des Falles anzunehmen. Für Eure Antworten danke ich einstweilen! Gruß Jens |
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#2 |
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Thomas Müller
Registriert seit: 11.2003
Ort: 25693 Volsemenhusen
Beiträge: 1.162
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Verdeckter Mangel
Moin,
Hmmm, ziemlich viele Fragen. Vorallem auch rechtlicher Natur. Frage mal hierzu lieber mal einen der dem Recht näher steht als unsereins. verdeckter Mangel ? Ist dies den einer ? Bauleitung heranziehen ? Klar geht das auch, aber was ist mit dem Kollegen der die Schalung und den Schiefer montiert hat? Schau mal in die VOB/B § 4 . Gruß
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Thomas Müller |
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#3 |
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Mitglied
Registriert seit: 10.2003
Ort: Schwarzenberg
Beiträge: 20
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zu feuchte Dachschalung
Hallo Thomas,
zunächst bedanke ich mich erst mal bei Dir für die Antwort. Was ist denn aus Deiner Sicht ein verdeckter Mangel? Also das Kriterium für mich ist zunächst mal, daß ein solcher Mangel zur Abnahme nicht festgestellt werden kann (wer misst zu einer Bauabnahme schon die Feuchtigkeit des verbauten Holzes, zumal Dachtragwerk und Schalung da schon zwei Monate standen). Ist es evtl. Sache der Bauleitung, Holzfeuchtemessungen durchzuführen bzw. die entsprechenden Nachweise vom AN zu fordern? Tja, und der liebe Kollege, der Schalung und Schiefer montiert hat, es waren übrigens zwei unterschiedliche Firmen, für den ist die Gewährleistung seit 2 Jahren abgelaufen. Deswegen stelle ich mir ja die Frage nach einem verdeckten Mangel, wo entsprechende verlängerte Gewährleistungsfristen gelten. Hm..., im Moment weiß ich auch nicht so recht weiter. Aber ich wünsche allen einen schönen Tag! Gruß Jens |
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#4 |
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Thomas Müller
Registriert seit: 11.2003
Ort: 25693 Volsemenhusen
Beiträge: 1.162
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Moin,
da der Kollege mit der Schalung nicht wissen kann was Nachträglich an dieser montiert werden soll nimmt er , wenn nicht anderes vereinbart wurde doch meist aus kostengründen die billigste, dem Zweck entsprechende, Materialien. Wenn was anderes ausgeschrieben wurde, Gute Nacht ? Als Fachmann nimmt er aber mind. halbtrockene Schalung, denn er kann sich mit dem Ar.... denken , daß da was drauf kommt: Folien, Schieber, Harteindeckungen, etc. Hat er dann Bedenken angemeldet oder für angemessenere Materialien einen Nachtrag beim Planer /Bauherr gestellt ? Ne, hat er nicht, dies aus der Praxis erzählt. Stell Dir mal den Fall vor, und es gab und gibt ihn, die Gaube hätte eine Hartzinkverkleidung bekommen. Per Zufall ist auc noch das Kinderzimmer im OG und die Kleinen fangen eines Tages das Husten an. Dann mach mal die Innenverkleidung los und dich grinsen ganze Kulturen an, zumal dann auch nicht mehr viel von der Schalung zu sehen ist. Das muß der sogenannte Fachmann wissen ! Der Planer wird nie die Holzfeuchte kontrollieren, er geht davon aus, daß der Betrieb das richtige montiert. Auch der Schieferer wird dies nicht machen und nagelt seine Platten dran. Hm, bin auch nicht der Fachmann ( Zimmerer, Dachdecker) um dies in Deinem Fall zu beurteilen, solltest da mal anfragen. Hole doch mal einen Betrieb aus dem Nachbarort oder wenn Du`s ganz genau wissen möchtest einen unabhängigen Sachverständigen des Zimmerer- oder Dachdeckerhandwerkes ( Info bei der nächsten Kreishandwerkerschaft im Ort) , der kann Dir vor Ort bestimmt wesentlich weiterhelfen. Immerhin muß man ja nun beweisen ( Deutschland !), ob die Schalung nun nass oder trocken war, oder der Schiefer nicht richtig montiert, oder, oder, oder... Gruß von der Küste
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Thomas Müller |
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#5 |
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Mitglied
Registriert seit: 12.2003
Ort: Coburg
Beiträge: 248
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hallo!
da es sich bei Deiner Frage um keine Tischlerfrage, sondern eher um eine Zimmerer- und Dachdeckerfrage handelt, erlaube ich mir auch zu antworten - allerdings weniger mit Fachwissen als mit gesundem Menschenverstand. 1. Der Dachdecker, der die Schieferplatten angebracht hat, ist dafür verantwortlich, die Verwendung des Vorgewerkes (in diesem Fall die Schalung) zu prüfen. Er hätte im Zweifelsfall Bedenken anmelden müssen. 2. Es ist als eher unwahrscheinlich anzunehmen, dass das Holz SO nass eingebaut wurde, dass jetzt noch nach drei Jahren Schieferplatten reißen. Schließlich wird das Holz ja durch den Schiefer nicht hermetisch abgeriegelt, sondern kann immer noch an die Umgebung Wasser abgeben und von ihr aufnehmen. 3. Hast Du geprüft, wo und wie die Schieferplatten reißen? Sind sie mit mehreren Nägeln befestigt, die so im Holz befestigt sind, dass eine starke Schwind- und Quellbewegung der Schalung überhaupt zu starken Spannungen im Schiefer führen können? Sind die Schalungsbretter so stark getrocknet, dass deutlich sichtbare Fugen zwischen ihnen auftreten? Also meiner Meinung nach ist es eher unwahrscheinlich, wenngleich nicht ausgeschlossen, dass das Holz so nass eingebaut wurde, dass dies der Grund für das Reissen ist (allerdings glaube ich auch nicht, dass es die der DIN entsprechende Feuchtigkeit gehabt hat - das wäre eine wundersame Ausnahme). Schau Dir lieber genau die Schieferplatten an und lass ggf. einen SV des Dachdeckerhandwerks kommen. Viele Grüße DerFensterprofi |
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#6 |
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Mitglied
Registriert seit: 10.2003
Ort: Schwarzenberg
Beiträge: 20
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Hallo Profi,
danke erst mal für Deine Antwort. Sicher hätte der Dachdecker prüfen und ggfls. Bedenken anmelden müssen, aber wie schon gesagt, seine Gewährleistungsfrist ist abgelaufen. Sicherlich ist die Schalung zum jetzigen Zeitpunkt trocken, das ist aufgrund der deutlich sichtbaren Fugen zwischen den Brettern zu erkennen. Die Schieferplatten reissen an allen möglichen Stellen, meist mitten in der Fläche. Sie wurden mit 3 Nägeln befestigt, wobei der untere seitliche Nagel meist in einem anderen Brett steckt. Das die Schiefer auch heute noch, also nach mehr als drei Jahren reissen, führe ich auf die ohnehin schon vorhandenen Spannungen zurück. Durch Schwind- und Quellbewegung der Schalung, wie sie ständig durch Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit gegeben ist, sind die zulässigen Spannungen (wenn es solche für Schiefer überhaupt geben sollte), überschritten und der Schiefer reißt auf, auch noch nach so langer Zeit. Gruß Jens Eine andere Erklärung für dieses Phänomen habe ich nicht. Grundsätzlich kann ich mir jedoch vorstellen, daß die damalige Bauleitung ihre Überwachungspflicht verletzt hat. Sie hätte zumindest Nachweise über den Feuchtegehalt der Schalung vom AN fordern müssen (wenngleich das in der Praxis sicherlich nicht gemacht wird). Aber das sagt eigentlich nur der gesunde Menschenverstand, wie so ein Fall vor Gericht entschieden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. |
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#7 |
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Registriert seit: 03.2002
Ort: 27211 Bassum, Hallstedter Str. 12, Tel. 04248 741, Fax 04248 760
Beiträge: 2.847
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Hallo ibgraessler!
Also, zu feuchte Dachschalung glaube ich nicht. Dass es 1 cm breite Fugen (teilweise noch breiter) in der Schalung gibt, ist nicht außergewöhnlich. Genaue Angeben kann dir da sicher ein Zimmermann oder Dachdecker machen, ist nicht unbedingt das Gewerk eines Tischlers. Ich glaube eher an falsch verlegte Schieferplatten. Was ich an Schieferverkleidungen kenne, ist immer nur an einer Seite mit zwei Nägeln genagelt, so dass das Holz unter dem Schiefer arbeiten kann. Aber auch das ist eher das Gewerk eines Dachdeckers. Somit musst du Wohl oder Übel noch andere Fachforen suchen. Mit wohnlichen Grüßen Eddy der TopaTeam-Tischler aus Neubruchhausen Spruch des Tages Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen. (Isaac Asimov, amerikan. Wissenschaftsautor, 1920-1992)
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Handwerk und Vertrauen - natürlich von Edmund Behrmann |
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