Das Tischlerforum bei Klaus-Hermann Ries

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Alt 20.01.03, 17:55   #1
braun
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Registriert seit: 05.2002
Beiträge: 5
Unser Brüstungsgeländer unserer Fichtenholztreppe ist im OG zum Treppenauge hin sehr biegsam, so dass schon kleine Längsrisse im Geländerabschlusbalken sind. Das Brüstungsgeländer ist ca. 2m lang und biegt sích bis max. 12 cm bei Kraftanstrengung durch. Nun haben wir Bedenken dass bei einem Sturz an das Geländer dieses irgenwand durchbricht.Gibt es eine Norm wie weit sich ein Geländer durchbiegen darf? Ein Vorschlag war ein härteres Holz als geländerabschlussbalken zu nehmen, doch will der Treppenbauer das nicht bezahlen.
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tim
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Alt 21.01.03, 07:36   #2
khr
Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister
öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks
 
Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.087
Irgendwo steht was von 9 oder 12 mm Durchbiegung  je Meter bei Belastung von 50 Kilo, glaube ich, da muß ich aber noch etwas suchen ...

Bei einer Durchbiegung von 12 cm scheint es sich um einen Handlauf als Hanfseil zu handeln, oder um einen Tippfehler ??
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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Alt 22.01.03, 00:20   #3
braun
Mitglied
 
Registriert seit: 05.2002
Beiträge: 5
Stimmt, es sind 12 mm, max. bei grober Kraft 16-18 mm auf genau 1,9m Länge.
__________________
tim
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Alt 22.01.03, 01:31   #4
Josef Ries
 
Registriert seit: 04.2002
Ort: 66287 Quierschied Tel.: 06897-64855 Handy: 0171 580 22 91
Beiträge: 1.398
In der DIN 1055 Lastannahmen und auch in der neuen EOTA Richtlinie ETAG Nr. 008 *Vorgefertigte Treppen stehen die 50 kg je lfdm, jedoch ohne Begrenzung der Durchbiegung.
Nach einem Prüfversuch darf der Handlauf keine Beschädigung hinsichtlich seiner Haltbarkeit/Sicherheit haben, z.B. eingerissene Schraubverbindungen.
Die Gewichtsangabe der Vorschriften sind Bestandteil umfangreicher Versuchsbeschreibungen.
Die in unterschiedlichen Veröffentlichungen angegebenen Massangaben sind Fehldeutungen und vom zuständigen Ausschuss im Deutschen Institut für Bautechnik nicht festgelegt, also nicht Rechtsverbindlich.
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Gruß vom Saarländer
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Alt 22.01.03, 07:57   #5
Edmund Behrmann
 
Registriert seit: 03.2002
Ort: 27211 Bassum, Hallstedter Str. 12, Tel. 04248 741, Fax 04248 760
Beiträge: 2.847
Hallo braun

Solange sich das Holz durchbiegt ist doch alles in Ordnung. Kritisch wird es erst, wenn es nicht mehr biegt.

Was ich allerdings immer noch nicht begreife, warum kauft man sich eine Treppe aus Fichtenholz? Das Holz ist meiner Meinung nach für eine Treppe zu weich. Wenn es denn unbedingt Nadelholz sein soll, dann mindestens Kiefer oder Lärche. Für Treppe, wenn es denn tatsächlich um den Preis geht, versuche ich im allgemeinen Buche zu verkaufen.

Was ich auch nicht verstehe, wer drückt schon absichtlich mit Kraft ein Treppengeländer durch? Und, warum sollte der Treppenbauer kostenlos einen Hartholzpfosten liefern, wenn doch Fichte bestellt und bezahlt wird.

Ich kaufe mir einen Polo mit 45 PS, hänge an diesen Polo einen großen Anhänger und wundere mich, dass die Bremsen und die Stoßdämpfer zu schwach sind. Nun soll der Händler gefälligst stärkere Bremsen und Dämpfer einbauen, natürlich auf seine Kosten, geht ja um meine Sicherheit. Ist doch in Ordnung, oder?

Einen schönen Mittwoch wünscht
Eddy aus Neubruchhausen

Spruch des Tages
Wenn jemand dir die Stiefelsohlen leckt,
setze den Fuß auf ihn,
bevor er anfängt, dich zu beißen.
Paul Ambroise Valéry
__________________
Handwerk und Vertrauen - natürlich von Edmund Behrmann
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