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#1 |
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Mitglied
Registriert seit: 11.2002
Ort: Berlin
Beiträge: 105
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Hallo Formianer,
Folgendes Problem: Wangentreppe zweifach gewendelt mit Krümmlingspfosten ist in mehreren Details nicht nach dem Regelwerk Holztreppen errichtet. Demzufolge muss ja ein statischer Nachweis für die Gleichwertigkeit durchgeführt werden. Kennt jemand einen Statiker im Raum Berlin, der sich mit Treppenstatik auskennt und einen solchen Nachweis erstellen kann? Grüße aus Berlin Corinna |
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#2 |
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Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister öb vereidigter Sachverständiger des Tischlerhandwerks Registriert seit: 09.2001
Ort: 46244 Kirchhellen
Beiträge: 7.092
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Der, der die Treppe geliefert und montiert hat muß den Nachweis erbringen. Fordern Sie den einfach bei dem Treppenlieferanten ein.
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Klaus-Hermann Ries (khr)
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#3 |
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Mitglied
Registriert seit: 11.2002
Ort: Berlin
Beiträge: 105
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Hallo Klaus-Herrman,
das Problem ist, dass die Treppe diverse Mängel (u.a. nachträglich aufgetretene Verformungen) aufweist, und man sich deshalb schon vor Gericht getroffen hat. Dort wurde besprochen, einen "Treppenstatiker" zu beauftragen, damit geprüft werden kann, ob sich aus der abweichenden Ausführung statische Unzulänglichkeiten ergeben/ergeben haben. Ich gehe davon aus, dass der Treppenlieferant den Nachweis nicht erbringen kann oder erbringen will, da er schon mehrfach und vor längerer Zeit dazu aufgefordert worden ist. Corinna |
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#4 |
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Mitglied
Registriert seit: 11.2002
Ort: Berlin
Beiträge: 105
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Statische Berechnung Holztreppe
Hallo,
ich muss diesen alten Beitrag nochmals "aufwärmen", da zwar zwischenzeitlich ein Statiker vom Gericht beauftragt worden war, der aber seit einem Jahr nicht zu einem Ergebnis kommt (mittlerweile hat er zugegeben, dass er diese Materie wohl doch nicht so beherrscht). Daher wird nun wieder dringend ein kompetenter und verläßlicher Statiker gesucht, der diese Sache übernehmen kann. Begutachtungsort ist das nördliche Berlin. Vielleicht findet sich ja jemand?! |
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