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Fensterabdichtung

Stand: 06.12.2008

Der erste Artikel zu diesem Thema wurde imn Januar 2000 erstellt und widmet sich nach wie vor mit dem Thema "Fenstereinbau nach dem Stand der Technik".

Viele Besucher dieser Seiten konfrontierten ihre Fensterlieferanten und Bauträgergesellschaften mit meinem Aufsatz. Wie ich im Laufe der Zeit aus Rückmeldungen meiner Leser erfuhr, sorgte ich für eine gewisse, bundesweite Aufruhr. Verschiedentlich erhielt ich sogar Anrufe erboster Fensterbauer, die mich letztendlich bewogen haben, die Bauanschlussfuge auf dieser Seite noch eingehender zu erläutern.

Einige der Anrufenden, sowohl Bauherren als aich Fensterbauer, verlangten nach präziseren Informationen: Welche Folie soll wo und wie verklebt werden ? Welches Material von welchem Hersteller meine ich ? Wo kann man dies erwerben ?

Die Fragen sollen im Folgenden erläutert werden.

 

Stand der Technik

Die EnEV und die DIN 4108-7 übertreffen die Forderungen der VOB/C ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten -  in Punkt 3.5.3 bei Weitem. Während hier pauschal die äußere wind- und schlagregendichte Ausführung vom Fenstermonteur gefordert wird, verlangen die gesetzlichen Vorschriften der EnEV und die hier zitierte DIN 4108-7 zusätzlich die innere, luftdichte Ausführung der Fensteranschlussfuge nach dem Stand der Technik.

Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108 hat Gesetzescharakter und ist zwingend zu beachten. Dasselbe gilt für die EnEV. Da eine Ausschäumung allein keine winddichte Abdichtung darstellt ist hier eine zusätzliche, innere Dichtebene nötig um die geforderte Dichtheit zu erreichen.  Genaugenommen trifft DIN 4108-7 die Aussage, daß Schäume als winddichte Absperrung nicht geeignet sind. Verlangt wird eine maximale Luftdichtheit zur Vermeidung unkontrollierter Lüftungsverluste. 

Dies geht bereits unmißverständlich aus einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom Februar 1997 hervor. Der dauerhaft luftundurchlässigen Ausführung von Fugen zwischen Fensterahmen und Baukörper komme mit Verschärfung der Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung eine erhebliche Bedeutung zu, heißt es hier.  Unkontrollierte Lüftungswärmeverluste, z.B. über diese Anschlußfuge, würden das Ziel der WärmeschutzV, den Heizwärmebedarf von Gebäuden auf ein Mindestmaß zu begrenzen, konterkarieren.

Zwar wird nicht angezweifelt, daß das bloße Ausschäumen der Fugen anfangs im Neuzustand einen winddichten Anschluß geben könne. Wissenschaftliche Untersuchungen haben aber ergeben, daß dieses Ausschäumen keine dauerhafte Abdichtung gewährleistet. Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten der hier aufeinander treffenden Materialien führen offensichtlich zu nicht vernachlässigbaren Bewegungen in den Fugen, die auf Dauer nicht von Schäumen, sondern allein durch elastische Abdichtungen kompensiert werden können. Anschlußfugen zwischen Fenster und Baukörper sind daher sorgfältig zu planen und unter Verwendung geeigneter Materialien sachgerecht auszubilden. 

Es dauerte zwei bis drei Jahre bis dies dann auch zumnidest begrenzt befolgt wurde, weil blower-door Tests bei den betroffenen Fensterbauern weit mehr als nur Staunen auslösten, nämlich kostenintensive Nacharbeiten.

Nur relativ kurzer Zeit verging bis sich ein weiteres Problem herauskristallisierte: Schimmelbildung an den Laibungsflächen infolge durchfeuchteter Bauanschlussfugendämmung. Man erkannte, daß hier ebenfalls eine Dampfdichtheit der inneren Fuge zwingend notwendig ist, mit der witterungsseitigen Winddichtheit allein ist es nicht getan. Die Forderung nach einer luftdichten Schicht der inneren Anschlußfuge wurde laut. 

Im Jahre 1998 erschienen zu dieser Thematik die ersten Veröffentlichungen in der Fachliteratur, spätestens seit diesem Zeitpunkt ist die Abdichtung der inneren Fuge in wind- und dampfdichter Ausführung anerkannte Regel der Technik.

Der von mir in den Artikeln Fenstereinbau und Feuchte erwähnte "Leitfaden zur Montage" stellt hierbei ein Grundlagenwerk dar, aus dem die meisten Informationen gewonnen werden. Die Befolgung dieser Regeln ist eigentlich ersteinmal nur für die Fensterbaubetriebe, die das RAL-Gütezeichen führen, zwingend zu beachten.

Da aber dieser Leitfaden als Grundlagenwerk von der Fachwelt einhellig anerkannt (und befolgt) wird, stellt er eine "anerkannte Regel der Technik" dar und ist ebenfalls von allen anderen Fensterbauern zu beachten.

 

Die äussere Abdichtung

Für die äussere Abdichtung kommen letzendlich zwei verschiedene Systeme in Frage:

  • die wasserdampfdiffusionsdichte Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen (Versiegelung)
  • die wasserdampfdiffusionsoffene Abdichtung mit vorkomprimierten Dichtbändern
Aussenversiegelung

Um die Wanderung eventuell doch unzulässigerweise in die Bauanschlussdämmung eingewanderten Wasserdampfes aus dem Rauminneren nach aussen durch die Aussenversiegelung nicht zu behindern oder gar zu sperren, ist diese Abdichtungsmethode letztendlich ausschließlich bei ganzflächig hinterlüfteten Fassaden (Zweischalenmauerwerk, Klinkerfassade) problemlos möglich.

Eingeschränkt gilt dies ebenfalls für Bauanschlüsse, bei denen der Wasserdampfdiffusionswiderstand innen höher ist als aussen. Beträgt der Querschnitt der Aussenversiegelungsfuge z.B. 20 * 10 mm, so sollte er innen z. B. 25 * 10 mm betragen. (Fugentiefe mal Fugenbreite). Da Versiegelungsfugen jedoch als sogenannte Wartungsfugen einem Verschleiß unterliegen und von Zeit zu Zeit zu erneuern sind, ist von diesem System abzuraten. Anzuraten ist in diesen Fällen die Abklebung der inneren Anschlussfuge mit einem wasserdampfdichteren Material, zum Beispiel einer aluminiumkaschierten Bauanschlussfolie oder geeigneten Butylklebefolien oder gleichwertigen, geeigneten Materialien.

vorkomprimierte Dichtbänder

Berechnungen der Dichtbandhersteller ergaben, daß circa 10 - 15 % der Fenster zur Zeit mit vorkomprimierten Dichtbändern eingesetzt werden. Der Verdacht liegt nahe, daß circa 85 % der  eingesetzten Fenster nicht dem heutigen Kenntnisstand der Bauphysik entsprechend montiert werden.

Vorkomprimierte Dichtbänder gibt es von relativ wenigen Herstellern. Bei diesen Bändern handelt es sich um vorkomprimierte, imprägnierte, offenzellige Schaumstoffbänder. Sie bestehen aus einem Polyurethan-Weichschaumstoff, der mit einem flammhemmenden Kunstharz imprägniert wird. In der Regel sind sie hellgrau oder anthrazitfarben. Sie werden als Rollenware geliefert und sind auf der einen Seite zur Fixierung auf dem Untergrund selbstklebend ausgestattet. Je nach Qualität gibt es Bänder die auf eine Schlagregendichte von 600 Pa geprüft wurden.

Unter Einfluß von Wärme quellen die Bänder nach dem Aufbringen auf dem Fenster oder dem Mauerwerksanschlag in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur mehr oder weniger schnell auf und verschließen dann die Fuge zwischen dem Blendrahmen und dem Mauerwerksanschlag.

Zur Erlangung einer garantierten Dichtheit ist logischerweise ein gewisser Mindestanpressdruck vonnöten. Daher werden diese Bänder in verschiedenen Dicken für verschiedene Fugenbreiten gefertigt. Anhand der vorliegenden Fugenmasse ist aus einer Herstellertabelle die erforderliche Dimension des Dichtbandes abzulesen und zu verarbeiten. je nachdem, welches Band verarbeitet wird, liegt der Fugenspielraum bei ca. 5 - 8 mm. Das bedeutet, dass mit einem Band ein Fuge von z.B. mindestens 8 mm bis maximal 15 Millimetern abgedichtet werden kann. Nähere Daten hersteller- und produktabhängig und den Verarbeitungsrichtlinien zu entnehmen.

Beispiele

Voraussetzung zur fachgerechten Abdichtung sind hier besonders die baulichen Voraussetzungen:

  • Fenster- und Türöffnungen, die unter Einhaltung der DIN 18202 Tabelle 1 und 2 erstellt wurden
  • Mauersteinfugen, die bündig abgestrichen und Fugenflanken, die vollfugig erstellt wurden unter Einhaltung der DIN 18540 Abschnitte 5.1 (gilt übrigens auch für Dichtstoffe)
  • Vorhandensein von unteren Auflageflächen bzw. Auflagerpunkten zur vertikalen Lastabtragung und Isolierung

Trifft der Fensterbauer diese Vorraussetzungen zum Einbauzeitpunkt nicht an, so ist ihm anzuraten seine Arbeiten einzustellen und seine Bedenken in schriftlicher Form dem Bauherren gegenüber nachweislich anzumelden. Im Falle der Nichtbeachtung seiner Bedenken sollte er erst auf schriftliche Anordnung der Bauleitung seine Arbeiten fortsetzen (vgl. VOB/B §4 Nr. 4 und VOB/C ATV/DIN 18355 3.1.2). Hierbei sollte sofort ein schriftlicher Gewährleistungsausschluss für eventuell sich hieraus ergebende Folgeschäden formuliert und in nachweisbarer Form dem Bauherrn zugestellt werden. Sich aus der Verzögerung ergebende Behinderungen, Wartezeiten und Anfahrten sind gemäß VOB/B §6.1 gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Beispiele zur Abdichtung
links: fachgerechte Versiegelungsfuge
mitte: Aussenabdichtung mit Deckleiste und illmod-Dichtband
rechts: Fensterbankanschluss mit Folien

 

 

Dämmung der Anschlussfuge

Aus ökologischer Sicht verpönt bis gehasst, doch durch nichts zu ersetzten: der PU - Schaum ??

Tatsächlich werden fast alle Fenster bei der Montage vierseitig und (hoffentlich) umlaufend eingeschäumt. Der Grund liegt in der einfachen Verarbeitung des Schaumes sowie der guten Haftungseigenschaften am Fensterrahmen und am Mauerwerk. Nicht zu vergessen ist ein zum Teil hervorragender Schalldämmwert, der duch spezielle Schäume ereicht werden kann, und der vergleichsweise geringe Preis einer Dose Einkomponentenschaum mit 750 ml für ca. 5 €.

Ich möchte hier nicht auf die sicherlich gerechtfertigten, gesundheitlichen Bedenken gegen den Schaum eingehen, ihn aber auch nicht als das Ei des Kolumbus hinsichtlich der Wärmedämmung einer Bauanschlussfuge feiern.  Aber er hat hier nun mal seine Berechtigung.

Der Schaum (oder die Mineralwolle, Kokosfasern, Flachs, Spritzkork, vorkomprimierte Dichtbänder) hat die Aufgabe, eine Wärmebrücke zwischen Fensterrahmen und Baukörper zu vermeiden. Die Fuge muß den Regeln der Technik entsprechend mit wärmedämmenden Materialien gefüllt werden. Diese sind je nach Anforderungen an das Fenster zu wählen. Um die Fuge möglichst winddicht zu gestalten, ist eine lückenlose Dämmung der Fuge unabdinglich. Löcher an den Stellen, wo bei der Montage Keile zur Fixierung saßen und die man vergaß nachzuschäumen, sind unzulässig und stellen einen Mangel dar.

Interessanterweise spielt es nahezu keine Rolle ob die Fuge in der kompletten Tiefe ausgeschäumt wird, oder nur zum Teil. Messungen ergaben kaum feststellbare Unterschiede in den Temperaturverläufen (Isothermen) unterschiedlich ausgefüllter Anschlussfugen.  Wichtig allein ist die lückenlose Verarbeitung. 

Gänzlich anders sieht es bei der Schalldämmung aus. Pauschal kann man sagen: je mehr, desto besser.

Von ausschlaggebender Bedeutung ist die Qualität des Schaumes. Im Mittel geben alle Hersteller an, daß aus einer 750 ml - Einkomponentendose ca. 45 Liter Schaum geholt werden können. Bei dieser Ausbeute stellt sich eine Dichte des verarbeiteten Schaumes ein, die die Bewegungen des Fensterrahmens ausgleichen kann, ohne daß die Flanken abreissen und die Fuge sich öffnet. Dies ist im Prinzip herstellerunabhängig, große Qualitätsunterschiede gibt es heutzutage nicht mehr.

Wer dann einen Hersteller findet aus dessen Dose meinetwegen 70 Liter Ausbeute erzielbar sind, wird lediglich einen Schaum mit gerigerer Dichte und demzufolge schlechteren, technischen Eigenschaften erhalten.  Sonst nichts. 

Die geschlossenen Poren sorgen für erstaunlich gute Schalldämmeigenschaften speziell hierfür hergestellter Schäume. So erreichen einige Produkte bewertete Fugenschalldämmaße von 58 dB gemäß Prüfung beim ift.

Zu oft kommt es infolge mangelhafter Verarbeitung oder ungenügender Vorbereitung der Fuge zu Haftungsschäden: der Schaum, reißt von dem Mauerwerk oder dem Fensterrahmen ab.  Gründe sind hierfür die Temperatureinflüsse bei der Verarbeitung. Die Hersteller geben bei Standardschäumen einen Verarbeitungsbereich von 5° bis 25° C an. Angeben zur Haltbakeit und Aushärtung beziehen sich meist auf 20° C. Bei einer Halbierung der Verarbeitungstemperatur verdoppelt sich die Aushärtungszeit. Demzufolge sollten bei kalten Tagen die Schaumdosen vor der Verarbeitung vorgewärmt werden. Die Dosen sollten nicht in einem Zuge geleert werden, weil sie sich während des Leerens durch Freisetzung des Treibgases abkühlen. 

Die Vorwärmung der Dose hilft auch bei der Verarbeitung an kälteren Tagen. Ist es hingegen sehr kalt unterhalb 5° Minus, so kann es beim Schäumen zu Kondensatbildung auf den Haftungsflächen kommen, das wiederum zu Haftungsschäden führt. Speziell auf dem Markt erschienene "Winterschäume" quellen zwar auch bei Kälte ausgezeichnet auf, haben aber dieselben Haftungsprobleme. 

Die Qualität des Schaumes läßt sich leicht prüfen: man schäumt einen fußballgroßen Klumpen und wartet, bis dieser schnittfest erscheint. Dann schneidet man ihn durch und prüft den Aushärtezustand im Inneren. Ist dieser noch kelbrig und weich, so braucht man sich nicht zu wundern wenn der Schaum noch Tage nach der Verarbeitung plötzlich das "Arbeiten" anfängt und nachdrückt. Guter Schaum härtet gleichmäßig, sozusagen von innen nach aussen, durch.

Wegen oben beschriebener Probleme reicht die Ausschäumung der Fuge allein nicht aus, um im Sinne der EnEV und den Regeln der Tewchnik eine luftdichte Fuge zu gewährleisten. Daher bedarf es zusätzlich der luftdichten und wasserdampfdichten Ausführung der inneren Bauanschlußfuge.

 

Die innere Abdichtung

Gemäß DIN 4108 Teil 2 muß sie lufticht sein und wasserdampfdicht. Gegen keine andere Anforderung wird so oft verstoßen wie gegen diese Forderung. 

Vorschriften über spezielle Ausführungen existieren nicht. Es obliegt dem Ausführenden bei der Montage bzw. tunlichst schon im Vorfeld sich Gedanken zu machen, wie diese Abdichtung durchgeführt werden kann und soll, denn die EnEV verlangt, dass die Fugen dem Stand der Technik dauerhaft ... zu verschliessen sind. 

Im Prinzip unterscheidet man drei Systeme:

  • innere Anschlussabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen
  • innere Verleistung mit eingelegten, vorkomprimierten Dichtbändern
  • innere Abdichtung mit selbstklebenden Bauabdichtungsfolien

Im Falle der Renovierung und bei geringen Fugenbreiten ist gegen die raumseitige Versiegelung mit Silikon oder anderen, spritzbaren Dichtstoffen nichts einzuwenden, wenn diese den Verarbeitungsvorschriften der Dichtstoffhersteller entsprechend fachgerecht ausgeführt wird, nämlich unter Beachtung des Mindestfugenquerschnittes bei entsprechender Verarbeitung mit einer geschlossenzelligen Hinterfüllschnur. 

Erhältlich sind auf dem Markt selbstklebende Dichtleisten, die bereits mit vorkomprimierten Dichtbändern bestückt sind. Ähnlich wie bei den aussen zu verarbeitenden Bändern passen diese sich den Unregelmäßigkeiten des Wandverlaufes an, jedoch unterscheiden sie sich dadurch, daß sie eben nicht wasserdampfoffen sind, sondern im Gegenteil wasserdfampfdissusionsdicht sind.  Auch diese sind für den Einsatz bei der Fensterrenovierung gedacht, wenn die angrenzenden inneren Laibungsflächen bereits verputzt sind. 

Bauabdichtungsfolien kommen hauptsächlich im Neubau zum Einsatz. Sie bestehen aus wechselseitig selbstklebenden Aluminium- oder Butylkautschukbändern mit verschiedenen Oberflächen. Diese können vliesbeschichtet sein zum Überputzen innen, oder ggf. aluminiumbeschichtet zur UV-Beständigkeit beim Einsatz aussen. Sie werden an der Rückseite des Fensterrahmens angeklebt, über die Dämmfuge geführt und ebenfalls auf dem Mauerwerk angeklebt.

Die innere Abdichtung mit Baufolien oder Abdichtungsbahnen oder dauerelastischer Versiegelung ist nicht Pflicht, wenn die Dampfdiffusion nach aussen offen bleibt und die Anschlussfuge luftdicht ausgeführt wird. 

 

Vorschriftentexte zur inneren Abdichtung

Die derzeit gültigen Vorschriften, die mit dem Fenstereinbau in Zusammenhang stehen, zusammengefasst auf einen Blick: Unterschiede und Gemeinsamkeiten vom "Stand der Technik", den anerkannten Regeln des Fachs, der  Wärmeschutzverordnung 1995 und der ENEV 2002, RAL, DIN 4108, technische Richtlinie der Bundesfachverbände der Glaser, Metallbauer und Tischler 

Wenn Sie eine Version des Schreibens als pdf-Datei wünschen, ist dies gegen eine Kostenerstattung von 12,50 € auf Anfrage per E-Mail möglich. 

 

Klaus-Hermann Ries
Tischlermeister * staatl. gepr. Holztechniker
öffentl. best. und vereid. Sachverständiger des Tischlerhandwerks
Von-Galen-Strasse 13  *  46244 Kirchhellen
Telefon
© 06. December 2008
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