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Fensterabdichtung
Stand:
06.12.2008
Der erste Artikel zu diesem Thema wurde imn Januar 2000 erstellt und
widmet sich nach wie vor mit dem Thema "Fenstereinbau nach dem
Stand der Technik".
Viele Besucher dieser Seiten konfrontierten ihre Fensterlieferanten
und Bauträgergesellschaften mit meinem Aufsatz. Wie ich im Laufe der
Zeit aus Rückmeldungen meiner Leser erfuhr, sorgte ich für eine
gewisse, bundesweite Aufruhr. Verschiedentlich erhielt ich sogar Anrufe
erboster Fensterbauer, die mich letztendlich bewogen haben, die
Bauanschlussfuge auf dieser Seite noch eingehender zu erläutern.
Einige der Anrufenden, sowohl Bauherren als aich Fensterbauer,
verlangten nach präziseren Informationen: Welche Folie soll wo und wie
verklebt werden ? Welches Material von welchem Hersteller meine ich ? Wo
kann man dies erwerben ?
Die Fragen sollen im Folgenden erläutert werden.
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Stand der Technik
Die EnEV und die DIN 4108-7 übertreffen die
Forderungen der VOB/C ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten - in Punkt 3.5.3 bei
Weitem. Während hier pauschal die äußere wind- und schlagregendichte
Ausführung vom Fenstermonteur gefordert wird, verlangen die
gesetzlichen Vorschriften der EnEV und die hier zitierte DIN 4108-7
zusätzlich die innere, luftdichte Ausführung der Fensteranschlussfuge
nach dem Stand der Technik.
Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108 hat Gesetzescharakter
und ist zwingend zu beachten. Dasselbe gilt für die EnEV. Da eine Ausschäumung allein keine
winddichte Abdichtung darstellt ist hier eine zusätzliche, innere
Dichtebene nötig um die geforderte Dichtheit zu erreichen.
Genaugenommen trifft DIN 4108-7 die Aussage, daß Schäume als winddichte
Absperrung nicht geeignet sind. Verlangt wird eine maximale Luftdichtheit zur Vermeidung
unkontrollierter Lüftungsverluste.
Dies geht bereits unmißverständlich aus einem Schreiben des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom Februar 1997 hervor. Der
dauerhaft luftundurchlässigen Ausführung von Fugen zwischen
Fensterahmen und Baukörper komme mit Verschärfung der Anforderungen
der damals gültigen Wärmeschutzverordnung eine erhebliche Bedeutung zu, heißt es
hier. Unkontrollierte Lüftungswärmeverluste, z.B. über diese
Anschlußfuge, würden das Ziel der WärmeschutzV, den Heizwärmebedarf
von Gebäuden auf ein Mindestmaß zu begrenzen, konterkarieren.
Zwar wird nicht angezweifelt, daß das bloße Ausschäumen der Fugen
anfangs im Neuzustand einen winddichten Anschluß geben könne. Wissenschaftliche
Untersuchungen haben aber ergeben, daß dieses Ausschäumen keine
dauerhafte Abdichtung gewährleistet. Unterschiedliche
Ausdehnungskoeffizienten der hier aufeinander treffenden Materialien
führen offensichtlich zu nicht vernachlässigbaren Bewegungen in den
Fugen, die auf Dauer nicht von Schäumen, sondern allein durch
elastische Abdichtungen kompensiert werden können. Anschlußfugen
zwischen Fenster und Baukörper sind daher sorgfältig zu planen und
unter Verwendung geeigneter Materialien sachgerecht
auszubilden.
Es dauerte zwei bis drei Jahre bis dies dann auch zumnidest begrenzt
befolgt wurde, weil blower-door Tests bei den betroffenen Fensterbauern
weit mehr als nur Staunen auslösten, nämlich kostenintensive
Nacharbeiten.
Nur relativ kurzer Zeit verging bis sich ein weiteres Problem
herauskristallisierte: Schimmelbildung an den Laibungsflächen infolge
durchfeuchteter Bauanschlussfugendämmung. Man erkannte, daß hier
ebenfalls eine Dampfdichtheit der inneren Fuge zwingend notwendig ist,
mit der witterungsseitigen Winddichtheit allein ist es nicht getan. Die
Forderung nach einer luftdichten Schicht der inneren Anschlußfuge wurde
laut.
Im Jahre 1998 erschienen zu dieser Thematik die ersten
Veröffentlichungen in der Fachliteratur, spätestens seit diesem Zeitpunkt ist die
Abdichtung der inneren Fuge in wind- und dampfdichter Ausführung
anerkannte Regel der Technik.
Der von mir in den Artikeln Fenstereinbau
und Feuchte
erwähnte "Leitfaden zur Montage" stellt hierbei ein
Grundlagenwerk dar, aus dem die meisten Informationen gewonnen werden.
Die Befolgung dieser Regeln ist eigentlich ersteinmal nur für die
Fensterbaubetriebe, die das RAL-Gütezeichen führen, zwingend zu
beachten.
Da aber dieser Leitfaden als Grundlagenwerk von der Fachwelt
einhellig anerkannt (und befolgt)
wird, stellt er eine "anerkannte Regel der Technik" dar und ist ebenfalls
von allen anderen Fensterbauern zu beachten.
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Die äussere Abdichtung
Für die äussere Abdichtung kommen letzendlich zwei verschiedene
Systeme in Frage:
- die wasserdampfdiffusionsdichte Abdichtung
mit spritzbaren Dichtstoffen (Versiegelung)
- die wasserdampfdiffusionsoffene Abdichtung
mit vorkomprimierten Dichtbändern
Aussenversiegelung
Um die Wanderung eventuell doch unzulässigerweise in die
Bauanschlussdämmung eingewanderten Wasserdampfes aus dem Rauminneren
nach aussen durch die Aussenversiegelung nicht zu behindern oder gar zu
sperren, ist diese Abdichtungsmethode letztendlich ausschließlich bei
ganzflächig hinterlüfteten Fassaden (Zweischalenmauerwerk,
Klinkerfassade) problemlos möglich.
Eingeschränkt gilt dies ebenfalls für Bauanschlüsse, bei denen der
Wasserdampfdiffusionswiderstand innen höher ist als aussen. Beträgt
der Querschnitt der Aussenversiegelungsfuge z.B. 20 * 10 mm, so sollte
er innen z. B. 25 * 10 mm betragen. (Fugentiefe mal Fugenbreite). Da
Versiegelungsfugen jedoch als sogenannte Wartungsfugen einem Verschleiß
unterliegen und von Zeit zu Zeit zu erneuern sind, ist von diesem System
abzuraten. Anzuraten ist in diesen Fällen die Abklebung der inneren
Anschlussfuge mit einem wasserdampfdichteren Material, zum Beispiel
einer aluminiumkaschierten Bauanschlussfolie oder geeigneten
Butylklebefolien oder gleichwertigen, geeigneten Materialien.
vorkomprimierte Dichtbänder
Berechnungen der Dichtbandhersteller ergaben, daß circa 10 - 15 %
der Fenster zur Zeit mit vorkomprimierten Dichtbändern eingesetzt werden.
Der Verdacht liegt nahe, daß circa 85 % der eingesetzten Fenster
nicht dem heutigen Kenntnisstand der Bauphysik entsprechend montiert
werden. Vorkomprimierte Dichtbänder gibt es von relativ wenigen
Herstellern. Bei diesen Bändern handelt es sich um vorkomprimierte,
imprägnierte, offenzellige Schaumstoffbänder. Sie bestehen aus einem
Polyurethan-Weichschaumstoff, der mit einem flammhemmenden Kunstharz
imprägniert wird. In der Regel sind sie hellgrau oder anthrazitfarben.
Sie werden als Rollenware geliefert und sind auf der einen Seite zur
Fixierung auf dem Untergrund selbstklebend ausgestattet. Je nach
Qualität gibt es
Bänder die auf eine Schlagregendichte von 600 Pa geprüft wurden. Unter
Einfluß von Wärme quellen die Bänder nach dem Aufbringen auf dem
Fenster oder dem Mauerwerksanschlag in Abhängigkeit der
Umgebungstemperatur mehr oder weniger schnell auf und verschließen dann
die Fuge zwischen dem Blendrahmen und dem Mauerwerksanschlag. Zur
Erlangung einer garantierten Dichtheit ist logischerweise ein gewisser
Mindestanpressdruck vonnöten. Daher werden diese Bänder in
verschiedenen Dicken für verschiedene Fugenbreiten gefertigt. Anhand
der vorliegenden Fugenmasse ist aus einer Herstellertabelle die
erforderliche Dimension des Dichtbandes abzulesen und zu verarbeiten. je
nachdem, welches Band verarbeitet wird, liegt der Fugenspielraum bei ca.
5 - 8 mm. Das bedeutet, dass mit einem Band ein Fuge von z.B. mindestens
8 mm bis maximal 15 Millimetern abgedichtet werden kann. Nähere Daten
hersteller- und produktabhängig und den Verarbeitungsrichtlinien zu
entnehmen. Beispiele Voraussetzung zur fachgerechten Abdichtung sind hier
besonders die baulichen Voraussetzungen:
- Fenster- und Türöffnungen, die unter Einhaltung
der DIN 18202 Tabelle 1 und 2 erstellt wurden
- Mauersteinfugen, die bündig abgestrichen und
Fugenflanken, die vollfugig erstellt wurden unter Einhaltung der DIN
18540 Abschnitte 5.1 (gilt übrigens auch für Dichtstoffe)
- Vorhandensein von unteren Auflageflächen bzw.
Auflagerpunkten zur vertikalen Lastabtragung und Isolierung
Trifft der Fensterbauer diese Vorraussetzungen zum Einbauzeitpunkt
nicht an, so ist ihm anzuraten seine Arbeiten einzustellen und seine
Bedenken in schriftlicher Form dem Bauherren gegenüber nachweislich
anzumelden. Im Falle der Nichtbeachtung seiner Bedenken sollte er erst
auf schriftliche Anordnung der Bauleitung seine Arbeiten
fortsetzen (vgl. VOB/B §4 Nr. 4 und VOB/C ATV/DIN 18355 3.1.2).
Hierbei sollte sofort ein schriftlicher Gewährleistungsausschluss für
eventuell sich hieraus ergebende Folgeschäden formuliert und in
nachweisbarer Form dem Bauherrn zugestellt werden. Sich aus der
Verzögerung ergebende Behinderungen, Wartezeiten und Anfahrten sind
gemäß VOB/B §6.1 gesondert in Rechnung zu stellen.
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Beispiele zur Abdichtung
links: fachgerechte Versiegelungsfuge
mitte: Aussenabdichtung mit Deckleiste und illmod-Dichtband
rechts: Fensterbankanschluss mit Folien
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Dämmung der Anschlussfuge
Aus ökologischer Sicht verpönt bis gehasst, doch durch nichts zu
ersetzten: der PU - Schaum ??
Tatsächlich werden fast alle Fenster bei der Montage vierseitig und (hoffentlich) umlaufend eingeschäumt. Der Grund liegt in der einfachen
Verarbeitung des Schaumes sowie der guten Haftungseigenschaften am
Fensterrahmen und am Mauerwerk. Nicht zu vergessen ist ein zum Teil
hervorragender Schalldämmwert, der duch spezielle Schäume ereicht
werden kann, und der vergleichsweise geringe Preis einer Dose
Einkomponentenschaum mit 750 ml für ca. 5 €.
Ich möchte hier nicht auf die sicherlich gerechtfertigten,
gesundheitlichen Bedenken gegen den Schaum eingehen, ihn aber auch nicht
als das Ei des Kolumbus hinsichtlich der Wärmedämmung einer
Bauanschlussfuge feiern. Aber er hat hier nun mal seine
Berechtigung.
Der Schaum (oder die Mineralwolle, Kokosfasern, Flachs, Spritzkork,
vorkomprimierte Dichtbänder) hat die Aufgabe, eine Wärmebrücke
zwischen Fensterrahmen und Baukörper zu vermeiden. Die Fuge muß den
Regeln der Technik entsprechend mit wärmedämmenden Materialien
gefüllt werden. Diese sind je nach Anforderungen an das Fenster zu
wählen. Um die Fuge möglichst winddicht zu gestalten, ist eine
lückenlose Dämmung der Fuge unabdinglich. Löcher an den Stellen, wo
bei der Montage Keile zur Fixierung saßen und die man vergaß
nachzuschäumen, sind unzulässig und stellen einen Mangel dar.
Interessanterweise spielt es nahezu keine Rolle ob die Fuge in der
kompletten Tiefe ausgeschäumt wird, oder nur zum Teil. Messungen
ergaben kaum feststellbare Unterschiede in den Temperaturverläufen
(Isothermen) unterschiedlich ausgefüllter Anschlussfugen. Wichtig
allein ist die lückenlose Verarbeitung.
Gänzlich anders sieht es bei der Schalldämmung aus. Pauschal kann
man sagen: je mehr, desto besser.
Von ausschlaggebender Bedeutung ist die Qualität des Schaumes. Im
Mittel geben alle Hersteller an, daß aus einer 750 ml -
Einkomponentendose ca. 45 Liter Schaum geholt werden können. Bei dieser
Ausbeute stellt sich eine Dichte des verarbeiteten Schaumes ein, die die
Bewegungen des Fensterrahmens ausgleichen kann, ohne daß die Flanken
abreissen und die Fuge sich öffnet. Dies ist im Prinzip
herstellerunabhängig, große Qualitätsunterschiede gibt es heutzutage
nicht mehr.
Wer dann einen Hersteller findet aus dessen Dose meinetwegen 70 Liter
Ausbeute erzielbar sind, wird lediglich einen Schaum mit gerigerer
Dichte und demzufolge schlechteren, technischen Eigenschaften
erhalten. Sonst nichts.
Die geschlossenen Poren sorgen für erstaunlich gute
Schalldämmeigenschaften speziell hierfür hergestellter Schäume. So
erreichen einige Produkte bewertete Fugenschalldämmaße von 58 dB
gemäß Prüfung beim ift.
Zu oft kommt es infolge mangelhafter Verarbeitung oder ungenügender
Vorbereitung der Fuge zu Haftungsschäden: der Schaum, reißt von dem
Mauerwerk oder dem Fensterrahmen ab. Gründe sind hierfür die
Temperatureinflüsse bei der Verarbeitung. Die Hersteller geben bei
Standardschäumen einen
Verarbeitungsbereich von 5° bis 25° C an. Angeben zur Haltbakeit und
Aushärtung beziehen sich meist auf 20° C. Bei einer Halbierung der
Verarbeitungstemperatur verdoppelt sich die Aushärtungszeit. Demzufolge
sollten bei kalten Tagen die Schaumdosen vor der Verarbeitung
vorgewärmt werden. Die Dosen sollten nicht in einem Zuge geleert
werden, weil sie sich während des Leerens durch Freisetzung des
Treibgases abkühlen.
Die Vorwärmung der Dose hilft auch bei der Verarbeitung an kälteren
Tagen. Ist es hingegen sehr kalt unterhalb 5° Minus, so kann es beim
Schäumen zu Kondensatbildung auf den Haftungsflächen kommen, das
wiederum zu Haftungsschäden führt. Speziell auf dem Markt
erschienene "Winterschäume" quellen zwar auch bei Kälte
ausgezeichnet auf, haben aber dieselben Haftungsprobleme.
Die Qualität des Schaumes läßt sich leicht prüfen: man schäumt
einen fußballgroßen Klumpen und wartet, bis dieser schnittfest
erscheint. Dann schneidet man ihn durch und prüft den Aushärtezustand
im Inneren. Ist dieser noch kelbrig und weich, so braucht man sich nicht
zu wundern wenn der Schaum noch Tage nach der Verarbeitung plötzlich
das "Arbeiten" anfängt und nachdrückt. Guter Schaum härtet
gleichmäßig, sozusagen von innen nach aussen, durch.
Wegen oben beschriebener Probleme reicht die Ausschäumung der Fuge
allein nicht aus, um im Sinne der EnEV und den Regeln der Tewchnik eine luftdichte Fuge zu
gewährleisten. Daher bedarf es zusätzlich der luftdichten und
wasserdampfdichten Ausführung der inneren Bauanschlußfuge.
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Die innere Abdichtung
Gemäß DIN 4108 Teil 2 muß sie lufticht sein und wasserdampfdicht.
Gegen keine andere Anforderung wird so oft verstoßen wie gegen diese
Forderung.
Vorschriften über spezielle Ausführungen existieren nicht. Es
obliegt dem Ausführenden bei der Montage bzw. tunlichst schon im
Vorfeld sich Gedanken zu machen, wie diese Abdichtung durchgeführt
werden kann und soll, denn die EnEV verlangt, dass die Fugen dem Stand
der Technik dauerhaft ... zu verschliessen sind.
Im Prinzip unterscheidet man drei Systeme:
- innere Anschlussabdichtung mit spritzbaren
Dichtstoffen
- innere Verleistung mit eingelegten, vorkomprimierten
Dichtbändern
- innere Abdichtung mit selbstklebenden
Bauabdichtungsfolien
Im Falle der Renovierung und bei geringen Fugenbreiten ist gegen die
raumseitige Versiegelung mit Silikon oder anderen, spritzbaren
Dichtstoffen nichts einzuwenden, wenn diese den
Verarbeitungsvorschriften der Dichtstoffhersteller entsprechend
fachgerecht ausgeführt wird, nämlich unter Beachtung des
Mindestfugenquerschnittes bei entsprechender Verarbeitung mit einer
geschlossenzelligen Hinterfüllschnur.
Erhältlich sind auf dem Markt selbstklebende Dichtleisten, die bereits mit
vorkomprimierten Dichtbändern bestückt sind. Ähnlich wie bei den
aussen zu verarbeitenden Bändern passen diese sich den
Unregelmäßigkeiten des Wandverlaufes an, jedoch unterscheiden sie sich
dadurch, daß sie eben nicht wasserdampfoffen sind, sondern im Gegenteil
wasserdfampfdissusionsdicht sind. Auch diese sind für den Einsatz
bei der Fensterrenovierung gedacht, wenn die angrenzenden inneren
Laibungsflächen bereits verputzt sind.
Bauabdichtungsfolien kommen hauptsächlich im Neubau zum Einsatz. Sie
bestehen aus wechselseitig selbstklebenden Aluminium- oder Butylkautschukbändern mit
verschiedenen Oberflächen. Diese können vliesbeschichtet sein zum
Überputzen innen, oder ggf. aluminiumbeschichtet zur UV-Beständigkeit beim
Einsatz aussen. Sie werden an der Rückseite des Fensterrahmens
angeklebt, über die Dämmfuge geführt und ebenfalls auf dem Mauerwerk
angeklebt.
Die innere Abdichtung mit Baufolien oder Abdichtungsbahnen oder
dauerelastischer Versiegelung ist nicht Pflicht, wenn die Dampfdiffusion
nach aussen offen bleibt und die Anschlussfuge luftdicht ausgeführt
wird.
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Vorschriftentexte zur inneren Abdichtung
Die
derzeit gültigen Vorschriften, die mit dem Fenstereinbau in
Zusammenhang stehen, zusammengefasst auf einen Blick: Unterschiede
und Gemeinsamkeiten vom "Stand der Technik", den
anerkannten Regeln des Fachs, der Wärmeschutzverordnung 1995
und der ENEV 2002, RAL, DIN 4108, technische Richtlinie der
Bundesfachverbände der Glaser, Metallbauer und Tischler
Wenn Sie
eine Version des Schreibens als pdf-Datei wünschen, ist dies gegen
eine Kostenerstattung von 12,50 € auf Anfrage per
E-Mail
möglich.
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Klaus-Hermann
Ries
Tischlermeister * staatl. gepr. Holztechniker
öffentl. best. und vereid. Sachverständiger des Tischlerhandwerks
Von-Galen-Strasse 13 * 46244 Kirchhellen
Telefon
©
06. December 2008
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